Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite gebe ich Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu meiner Arbeit als Ergotherapeutin in Moers. Ich hoffe, damit schon vorab offene Fragen beantworten zu können. Falls Sie dennoch weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich doch einfach per Mail, Telefon oder Kontaktformular.
Ergotherapie ist ein anerkanntes und ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Deshalb fragen Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt nach, ob eine ergotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt. Wird nach dieser Diagnose der Bedarf für die Versorgung mit Ergotherapie festgestellt, dann erhalten Sie eine Ergotherapie-Verordnung, welche die Art und Dauer der Therapie festlegt.
Ergotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird vom Arzt verordnet. Sie benötigen demnach ein
Rezept bzw. genauer gesagt eine Heilmittelverordnung 18 für Ergotherapie.
Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen einen Eigenanteil von 10€ pro Rezept sowie 10% der Behandlungskosten übernehmen. Privatversicherte und Beihilfe Patienten erhalten ebenfalls eine Verordnung von ihrem behandelnden Arzt. Allerdings muss seitens der Patienten mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden – im Regelfall ist das kein Problem.
Hausbesuche sind eine wichtige Leistung meines Ergotherapie-Angebots, da viele meiner Patienten aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder durch Immobilität nicht in der Lage sind, meine Praxis in Moers zu besuchen. Damit ich als mobile Ergotherapeutin tätig werden kann, muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und Ihr Arzt muss dies auf dem Rezept verordnen. Das ist oftmals nach einem Schlaganfall nötig, wenn der Patient lernen muss, den Haushalt wieder zu bewältigen. Oder bei anderen Behinderungen oder sogar einer Angststörung, wodurch das Haus nicht mehr verlassen werden kann. Mein Einzugsgebiet für ergotherapeutische Hausbesuche ist Duisburg, Oberhausen und Moers.
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der Reduzierung von Schädigungen im Bereich der sensomotorischen (Zusammenspiel Reizaufnahme-Bewegung) und/oder perzeptiven (Wahrnehmung) Funktionen, um eine angemessene Teilhabe am täglichen Leben erlangen zu können.
Haben Sie eine Ergotherapie-Verordnung erhalten? Dann wenden Sie sich per Email an mich oder hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Denn das Telefon in meiner Praxis ist eher sporadisch besetzt, da ich während der Therapien nicht ans Telefon gehen kann.
Leider sind meine Termine derzeit knapp, so dass nicht jeder Wunschtermin von mir erfüllt werden kann. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, dann ist die Chance auf einen schnellen Termin größer. Darüber hinaus führe ich eine Warteliste, auf die Sie sich gerne aufnehmen lassen können. Bitte geben Sie die Wochentage und Zeitfenster an, wann die Therapie stattfinden kann und sagen mir freundlicherweise Bescheid, falls Sie woanders einen Termin wahrgenommen haben.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich, um mehr über meine Therapieangebote zu erfahren. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.